Vortrag bei der Tagung „Der kultivierte Affe – Über Intelligenz, Empathie und Moral bei Tieren“, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Tagungshaus Weingarten, 3.-4. Juli 2015 (Videodokumentation siehe unten)
Die Lehrbeauftragte für Theologische Ethik, Heike Baranzke (Wuppertal), griff die vieldiskutierte Formulierung der „Würde der Kreatur“ auf, wie sie beispielsweise in die Schweizerische Bundesverfassung Eingang gefunden hat. Wie verhält sich dann aber die „Würde der Kreatur“ zur „Würde des Menschen“ als Person? Stehen beide Würdebegriffe bei semantisch kohärenter Lesart nicht in Konkurrenz? Schließlich habe in unserer Kultur der Begriff der Menschenwürde stets die Sonderstellung des Menschen und seine Differenz zum Tier betont.
Der Vortrag als Video
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Gegenüber der Betonung der Differenz sei es ein Anliegen der schweizerischen Gesetzgeber gewesen, den außermenschlichen Bereich einzubeziehen und dazu den Begriff „Würde der Kreatur“ als Integrationsbegriff anzubieten. Die Konsequenz sei dann aber, dass dann möglicherweise der Bestandteil „Würde“ in beiden Würdebegriffen nicht mehr als semantisch identisch verstanden werden könne. Um das ungeklärte Nebeneinander der beiden Begriffe von „Würde“ zu überwinden, führt Baranzke die Unterscheidung von Bonitas– und Dignitas-Würde als entscheidenden Schlüssel ein.
Während der Güte der Schöpfung eine Würde der „Gutheit“ zuerkannt werden könne, komme dem Menschen in seiner Gottebenbildlichkeit eine Würde der „Verantwortlichkeit“ (Freiheit) zu. In diesem Sinne sei die Verschiedenheit der Begriffe auch deshalb aufrechtzuerhalten, damit überhaupt Tierethik betrieben werden könne und nicht das Verantwortungsobjekt mit dem Verantwortungssubjekt verwechselt werde.
In der ethischen Mensch-Tier-Beziehung seien immer zwei Hinsichten zu berücksichtigen, betonte Baranzke. Zum einen sei die ethische Differenz zwischen Mensch und Tier aufrechtzuerhalten (nur der Mensch kann als Freiheitswesen Verantwortung übernehmen), zum anderen seien die Ähnlichkeiten von Mensch und Tier daraufhin zu befragen, wie seitens des Menschen würdig mit Tieren umgegangen werden solle.
„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ (§ 90a BGB)
Die Vorträge der Tagung
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