Naturalisierung der Moral? Gedanken zu Amoris laetitia und Gender

„Auf den Begriff Gender zu verzichten ist nur um den Preis einer schlechten Naturalisierung unserer Moral möglich.“ (Stephan Goertz)

Diese Warnung des Moraltheologen Stephan Goertz hat sich bei der Gendertagung im März besonders eingeprägt, weil sie äußerst plausibel erscheint; ruft doch die Unterscheidung Sex/Gender noch einmal in Erinnerung, dass der Mensch nicht auf das Biologische reduziert werden kann. Er ist von Natur aus auf Kultur angewiesen und existiert unentrinnbar in einer „natürlichen Künstlichkeit“, wie Goertz dies mit Helmuth Plessner deutlich machte. Goertz plädierte entsprechend für eine ethische Berücksichtigung des Begriffspaares Sex/Gender, und bedauerte, dass die Genderthematik lehramtlich vor allem als „Angriff auf die Schöpfungsordnung“ kritisch bewertet worden sei. Künftig sei schon viel gewonnen, wenn das Genderthema nicht ausschließlich unter Ideologieverdacht gestellt würde, so Goertz bei der Podiumsdiskussion.
Als kurze Zeit später das päpstliche Schreiben Amoris laetitia veröffentlicht war, sah man allerdings – bei aller Wertschätzung des Schreibens – genderbezogene Hoffnungen enttäuscht. Der Papst spricht von „verschiedenen Formen einer Ideologie, die gemeinhin Gender genannt wird und die ‚den Unterschied und die natürliche Aufeinander-Verwiesenheit von Mann und Frau leugnet‘“ (Nr. 56). Auch wenn offenbar in diesen Fragen „weltkirchlich eine Erneuerung momentan nicht möglich scheint“, hofft Goertz in einem Interview auf eine Fortsetzung des Dialogs und setzt darauf, dass dabei „die Ortskirchen entscheidende Akzente setzen“.
Wenn der Verzicht auf eine (kritische) Rezeption des Genderbegriffs die Gefahr einer Naturalisierung der Moral in sich birgt, dann trifft dies auch auf die damit zusammenhängende Aufforderung des Papstes zu, im Blick auf die Geburtenregelung „die Botschaft der Enzyklika Humanae vitae Papst Pauls VI. wiederzuentdecken“ (Nr. 82).
Nun ist Humanae vitae gerade in diesem Punkt ein idealtypisches Beispiel für die Naturalisierung, ja Biologisierung, der Moral. Im Folgenden soll dieser Einzelpunkt ausführlich begründet und dargestellt werden, weil dadurch besonders anschaulich wird, was mit „Naturalisierung der Moral“ (und den praktischen Folgen daraus) gemeint sein kann. Die Fokussierung auf diesen Einzelaspekt bringt es selbstverständlich mit sich, dass damit keine Gesamtbewertung von Amoris laetitia beansprucht wird. Es soll lediglich auf eine – in interdisziplinären Disputen allerdings verbreitete – Gefahr  hingewiesen werden, die es zu vermeiden gilt.
Der folgende Text entstand als kritische Reaktion auf die 1968 erschienene Enzyklika Humanae vitae und ist vom Philosophen Dr. Winfried Czapiewski verfasst, der seinerzeit an der Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“ als Dozent für Philosophie und Grenzfragen zur Naturwissenschaft tätig war. Der Text wird in Auszügen mit freundlicher Genehmigung des Autors wiedergegeben, Grafiken und Textauszüge der Enzyklika sind von Heinz-Hermann Peitz hinzugefügt.


Ehe_Empfaengnis
Winfried Czapiewski

Die Naturrechtsproblematik in der Enzyklika „Humanae vitae“

(aus: Georg Scherer, Winfried Czapiewski, Helmut Koester: Ehe – Empfängnisregelung – Naturrecht. Essen : Driewer 1969, 131-168)

Was ist Natur?

‚Natur‘ ist … die dem sittlichen Handeln normierend vorgegebene Wirklichkeit des Menschen in seiner konkreten Fülle. Nicht nur einige Aspekte des menschlichen Daseins, sondern der ganze Mensch mit all seinen Schichten, Eigenschaften, Neigungen, Aufgaben usw. usw. ist mit dem Begriff der Natur gemeint. … ‚Natur‘ in diesem Sinne sei im folgenden ‚umfassenden Menschennatur‘ genannt. …
Die Enzyklika betont mit Nachdruck und zu Recht, dass allein die umfassende Menschennatur Auskunft darüber geben kann, was in Fragen der Empfängnisregelung sittlich gut bzw. schlecht ist:

7. Die Frage der Weitergabe menschlichen Lebens darf – wie jede andere Frage, die das menschliche Leben angeht – nicht nur unter biologischen, psychologischen, demographischen, soziologischen Gesichtspunkten gesehen werden; man muß vielmehr den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist; nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine übernatürliche und ewige. De propaganda prole quaestio, non secus atque quaelibet quaestio humanam vitam attingens, ultra particulares alias eiusdem generis rationes – cuiusmodi eae sunt, quae biologicae aut psychologicae, demographicae aut sociologicae appellantur – ita circumspicienda est, ut totum hominem, totumque, ad quod is vocatus est, munus complectatur, quod non tantum ad naturalia et terrena, sed etiam ad supernaturalia et aeterna pertinet.

In der Methodenfrage der Empfängnisregelung verlässt jedoch die Enzyklika dieses richtige Naturverständnis und versteht die ‚Natur‘ des Menschen ausschließlich als etwas Biologisches. Hier liegt also ein zweiter Naturbegriff vor: die ‚biologische‘ Natur, die zu unterscheiden ist von der ‚umfassenden Menschennatur‘.
Die Enzyklika sagt, die biologische Natur gehöre zur umfassenden Menschennatur (vgl. Nr. 10). Sie darf daher bei der Problematik der Empfängnisregelung nicht außer Acht gelassen werden.

10. … Was zunächst die biologischen Vorgänge angeht, bedeutet verantwortungsbewußte Elternschaft die Kenntnis und die Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden Funktionen. So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die biologischen Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören. Si primum biologicos processus reputamus, paternitas conscia significat cognitionem et observantiam munerum, ad eos attinentium; quoniam humana ratio in facultate vitae procreandae biologicas deprehendit leges, quae ad humanam personam pertinent.

Das ist zweifellos richtig, wenn es bedeutet, dass das Biologische im Menschen zu berücksichtigen sei gemäß der Bedeutung, die ihm im Gesamt der umfassenden Menschennatur zukommt. Hier aber ist das Biologische nicht das Ranghöchste, sondern es ist dem Personalen untergeordnet. Verstand und Freiheit stehen über, nicht unter biologischen Einzelgesetzen. Dies ist in der traditionellen Morallehre eine Selbstverständlichkeit.
Die Enzyklika lehnt jedoch diesen Gedanken mit großem Nachdruck ab:

3. … Man stellt auch die Frage, ob bei dem gesteigerten Verantwortungsbewußtsein des heutigen Menschen nicht die Zeit gekommen sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier Entscheidung bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen Regelmäßigkeiten. Quaerunt insuper num, ob suorum officiorum conscientiam, qua hodie magis homines fruuntur, tempus iam ipsis advenerit, quo tradendae vitae munus potius rationi et voluntati suae, quam certis sui corporis vicibus, sit tribuendum.

so heißt es in einem Abschnitt, der einige Standpunkte formuliert, die die Enzyklika ablehnt. Diese Ablehnung wird an späterer Stelle noch einmal eingeschärft: Wenn gesagt wird,

16. … es sei Recht und Aufgabe der menschlichen Vernunft, die ihr von der Naturwelt dargebotenen Kräfte zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des Menschen entsprechen. … Auf diese Frage ist entschieden zu antworten … daß man sich dabei an die von Gott gesetzte Ordnung halten muß. … rationi humanae ius ac munus esse, eas, quas irrationalis natura ipsi praebuerit, vires temperare easque referre ad assequendum finem hominis bono convenientem. … Huic quaestioni clara respondere oportet: … id peragendum esse, servato rerum ordine a Deo statuto.

Diese ‚von Gott gesetzte Ordnung‘ wird dabei verstanden als biologische Gesetzmäßigkeit.

Reduktion der umfassenden Menschennatur auf die biologische Natur

Man muss also sagen: In der Frage der Empfängnisregelung reduziert die Enzyklika die umfassende Menschennatur auf die biologische Natur und macht diese zum alles beherrschenden Interpretationsprinzip, derart dass alles Personale dem Biologischen untergeordnet wird. Daher wird die biologische Gesetzlichkeit mit dem Naturrecht und sogar unmittelbar mit dem Willen Gottes identifiziert, so als ob die Fähigkeit des Menschen, seine personalen Kräfte, etwa in der Liebe, zu entfalten, weniger dem Willen Gottes entspräche.

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Aus der „umfassenden Menschennatur“ (links) wird bei der Frage der Empfängnisregelung die Dominanz des Biologischen


Diese Identifikation von biologischer Gesetzmäßigkeit und Gottes Wille wird auch noch an einigen anderen Stellen der Enzyklika betont.

11. Jene Akte, die eine intime und keusche Vereinigung der Gatten darstellen und die das menschliche Leben weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont hat, „zu achten und zu ehren (11)“; sie bleiben auch sittlich erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs im Willen der Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit der Gatten zum Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen. Wie die Erfahrung lehrt, geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervor. Gott hat ja die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so gefügt, daß diese schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten schaffen. Indem die Kirche die Menschen zur Beobachtung des von ihr in beständiger Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie nun, daß „jeder eheliche Akt“ von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muß (12). 11. Hi actus, quibus coniuges intime et caste copulantur, et per quos vita humana propagatur, quemadmodum recens Concilium admonuit, honesti ac digna sunt;(11) iidemque legitimi esse non desinunt, etsi infecundi praevideantur propter causas a coniugum voluntate nequaquam manantes, cum non cesset eorum destinatio ad coniugum coniunctionem significandam roborandamque. Revera, ut usu noscitur, non ex unaquaque coniugali congressione nova exoritur vita. Deus enim naturales leges ac tempora fecunditatis ita sapienter disposuit, ut eadem iam per se ipsa generationes subsequentes intervallent. Verumtamen Ecclesia, dum homines commonet de observandis praeceptis legis naturalis, quam constanti sua doctrina interpretatur, id docet necessarium esse, ut quilibet matrimonii usus ad vitam humanam procreandam per se destinatus permaneat.(12)

[Hier wird] in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Sätzen „lex naturalis“ einmal soviel wie „biologische Gesetzmäßigkeit“ und nachher wie „Naturrecht“ bedeutet. Die bischöflich approbierte Übersetzung verdeutscht im ersten Fall mit „biologische Gesetze“ [korr.: „natürliche Gesetze“; HHP] und im zweiten Fall mit „natürliches Sittengesetz“, womit sie zwar der Sache nach richtig übersetzt, diese Identifikation aber, die ja im Text der Enzyklika ausgesprochen ist, unübersetzt lässt. [Anm. 21, S. 166] …
Nur von dieser Identifikation her ist auch in der Methodenfrage die Unterscheidung zwischen ‚künstlichen‘ und ‚natürlichen‘ Methoden der Empfängnisregelung verständlich. Von der umfassenden Menschennatur her gesehen ist diese Unterscheidung überflüssig. Der Mensch ist ja, als ganzer betrachtet, auf Grund seines Wesens einer, der auf Technik und Kultur (d. h. im Sinne der Enzyklika ‚Kunst‘) angewiesen ist. Alle Lebensvorgänge des Menschen sind immer auch ‚künstlich‘ überformt, z. B. wenn wir kochen, schlafen, wohnen, essen, trinken, uns kleiden usw. usw. Eine total ‚kunstfreie‘, ‚kunstlose‘ Menschennatur gibt es gar nicht. Somit ist auch jedwede Methode der Empfängnisregelung ‚künstlich‘. …
Von der umfassenden Menschennatur her gesehen muss man also sagen: 1. alle Methoden der Empfängnisregelung sind ‚künstlich‘, 2. die Methode nach Knaus-Ogino ist dies für viele Eheleute in besonderem Maße.
Für die Enzyklika gilt dieser Gedankengang nicht. Da ‚Natur‘ in diesem Zusammenhang ‚biologische Natur‘ bedeutet, sind diejenigen Methoden ‚natürlich‘, die den biologischen Ablauf des Geschlechtsaktes und seine biologischen Folgen nicht tangieren; während alle Methoden, die dies doch tun, als künstlich (‚artificiosus‘ Nr. 7), d. h. hier aber: naturwidrig, in sich sittlich schlecht, dem Willen Gottes unmittelbar widerstreitend und daher schwer sündhaft gelten. …
Zusammenfassend muss man also sagen: In der Frage der Empfängnisregelung macht die Enzyklika nicht die umfassende Menschennatur, die Gott geschaffen hat, sondern allein biologische Gesetzlichkeiten zum entscheidenden Maßstab der naturrechtlichen Sittennormen. Diese biologischen Gesetze, die an sich im Vergleich zu personalen Werten wie Liebe, Treue, Hingabe und dergleichen in ihrem Rang eine niedrigere Stelle einnehmen, macht die Enzyklika zum Ranghöheren im Menschen, dem sich die personalen Werte unterordnen müssen. Ja: Die biologischen Gesetzlichkeiten werden in besonderer Weise mit dem Willen Gottes identifiziert.
Das Biologische also ist hier ranghöher als die menschliche Person. Eine Teilwahrheit der Menschennatur, nämlich ihre biologischen Gesetze, wird an die Stelle der ganzen Wahrheit über den Menschen gesetzt. Eine Teilwahrheit wird verabsolutiert. …
[Zusatzanmerkung:] Wenn hier festgestellt wurde, die Enzyklika mache eine Teilwahrheit des Menschen zu einer absoluten Wahrheit, so muss jedoch noch eine wichtige Ergänzung hinzugefügt werden: Diese (biologische) Teilwahrheit ist gar keine Wahrheit, sondern ein Irrtum, sie ist eine Fehlinterpretation der biologischen Gesetzlichkeiten.“


Soweit der Text von Winfried Czapiewski. Die Aktualität dieser Impulse ist ungebrochen, insofern die gleiche Problematik heute mit der Genderthematik erneut aufbricht. Damit kann der Bogen zur Ausgangsforderung des Moraltheologen Stephan Goertz nach dem Aufgreifen des Genderbegriffs und zur Warnung vor Biologismus zurück geschlagen werden. Goertz sei deshalb abschließend noch einmal ausführlicher zititert:

„Ich möchte an dieser Stelle nur auf den wohl wichtigsten Vertreter einer philosophischen Anthropologie im 20. Jahrhundert, auf Helmuth Plessner, verweisen, der für die menschliche Existenzweise die Formel der natürlichen Künstlichkeit geprägt hat (vgl. Goertz 2015a). Schon von Natur aus, so die Pointe, ist der Mensch ein Lebewesen, das sein eigenes Leben zu führen hat. Der Mensch ist das – wiederum von Natur aus – labile Lebewesen, das in der nicht aufzulösenden Spannung lebt, ein Körper zu sein und diesen Körper zu haben. Nur so ist seine Freiheit zu denken – als die Fähigkeit, zu sich selbst Abstand nehmen zu können. Die menschliche Natur ist als eine zweideutige Natur zu begreifen, der Mensch, so drückt es Hegel aus, ist ein Wesen mit einer zweiten Natur. Es fällt nicht schwer, diese anthropologische Bestimmung auf unsere Frage zu beziehen. Auch das Leben als Mann oder als Frau ist ein Leben in natürlicher Künstlichkeit. Menschsein vollzieht sich demnach nicht in einer den Körper hinter sich lassenden reinen Geistigkeit. Menschliche Freiheit ist endliche Freiheit einer kontingenten Leiblichkeit. Eine Zurückweisung des Begriffspaares Sex/Gender würde den Menschen als Freiheitswesen dementieren. Das kann christliche Theologie nicht wollen. …
Die moralische Ordnung ist als eine Ordnung menschlicher Vernunfttätigkeit zu verstehen, so Thomas von Aquin. Wir könnten auch sagen: als eine in Freiheit gesetzte Ordnung. Bei der Thematisierung des Geschlechterverhältnisses auf den Begriff Gender zu verzichten ist nur um den Preis einer schlechten Naturalisierung unserer Moral möglich.“

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Genderbegriff als Schutz vor Biologisierung der Moral


 
 

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