Menschenwürde und Menschenbilder

Am 14. Oktober 2016 sprach der Tübinger Sozialethiker Prof. em. Dr. Dietmar Mieth über Menschenwürde und Menschenbilder. Ausgangspunkt des Vortrags war die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 1948:

„Da die Anerkennung der angeborenen Würde und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet …“ [Und dann in Art. 7:] „Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.“

Damit sei zum Ausdruck gebracht, dass die Würde mit der bloßen Zugehörigkeit zur Menschheit gegeben sei – unabhängig davon, in welchem Zustand sich ein Mensch befindet (z. B. frühe Entwicklungszustände, Koma- und demente Zustände). Inhaltlich gehaltvoll werde die Menschenwürde durch Menschenbilder. So sehe man auf der einen Seite seit Francis Bacon die unendlichen Verbesserungsmöglichkeiten für menschliche Lebensbedingungen  als entscheidendes Forschungsprogramm an. Dabei werde oft die Endlichkeit vergessen, wie sie wiederum von religiösen Menschenbildern auf der anderen Seite ins Spiel gebracht würden. Insofern gebe es eine ständige Konkurrenz zwischen Menschenbildern des Fortschrittsdenkens und den Menschenbildern der Endlichkeit, eine Herausforderung zur gegenseitigen Korrektur.
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Der frei gehaltene Vortrag orientiert sich an der schriftlichen Fassung, die hier als pdf-Datei heruntergeladen werden kann:
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